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VerfGH Sachsen, 22.02.2007 - 76-IV-06 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit einer Verletzung von Grundrechten aus der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) durch Verwerfung eines Wiederaufnahmeantrages
- VerfGH Sachsen
Verfahrensgang
- OLG Dresden, 11.07.2006 - 1 Ws 95/06
- VerfGH Sachsen, 22.02.2007 - 76-IV-06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 67-IV-06
Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.02.2007 - 76-IV-06
Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen oder des Verfahrensrechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfach-rechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 67-IV-06; st. Rspr.). - BGH, 11.08.1999 - 5 StR 217/99
Verurteilung eines Sparkassendirektors wegen Versuchs der Beteiligung an einem …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.02.2007 - 76-IV-06
Der Bundesgerichtshof verwarf am 11. August 1999 (Az.: 5 StR 217/99) die hiergegen eingelegte Revision des Beschwerdeführers mit der Maßgabe, dass der Angeklagte des Sichbereiterklärens zum erpresserischen Menschenraub schuldig ist. - VerfGH Sachsen, 20.04.2006 - 40-IV-06
Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.02.2007 - 76-IV-06
Der Verfassungsgerichtshof hat demgegenüber die Auslegung einfachen Rechts oder die Subsumtion eines Sachverhaltes unter die einschlägigen Normen durch die Fachgerichte allein an der Verfassung zu messen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 20. April 2006 - Vf. 40-IV-06).
- VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 75-IV-06
Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.02.2007 - 76-IV-06
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 75-IV-06; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 20.05.2005 - 16-IV-05
Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.02.2007 - 76-IV-06
Dabei kann er sich auch nicht darauf berufen, diese nachteiligen Folgen würden durch die angegriffenen Entscheidungen fortgeführt, da die Perpetuierung von behaupteten Nachteilen der Verfassungsbeschwerde nicht zur Zulässigkeit verhilft (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Mai 2005 - Vf. 16-IV-05; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 20.02.2003 - 55-IV-02
Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.02.2007 - 76-IV-06
Eine daraufhin vom Beschwerdeführer erhobene Verfassungsbeschwerde nebst Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen wurde mit Beschluss vom 20. Februar 2003 verworfen (Vf. 55-IV-02 und 2-IV-03).